Liebe Patientinnen,

liebe Patienten,

 

wir haben die häufigsten Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus für Sie zusammengestellt und informieren Sie über die aktuelle Vorgehensweise. 

 

Ihre Praxis in Lachem


Welche Hygienemaßnahmen sind angeraten?

Angeraten sind die Einhaltung der Maßnahmen zur Händehygiene, sowie die Hust- und Niesregeln und Abstand zu möglichen Erkrankten.

Ich habe Erkältungssymptome, kann ich in die Praxis kommen?

Bitte rufen Sie uns an und kommen nicht ohne Termin in die Praxis. Am Telefon werden wir das weitere Vorgehen festlegen.

Ich wurde vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt.

Ist der Patient krank, kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Zeigt der Patient keine Symptome, ist keine AU auszustellen.


Ich habe leichte Erkältungs-symptome und brauche nur eine Krankmeldung.

Bei leichten Erkältungssymptomen ist die Ausstellung einer Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung nach telefonischem Kontakt möglich.

Ich bin Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet.

Abstriche für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind seit dem 16.12.2020 eine Selbstzahlerleistung. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte in unserer Praxis.

Ich habe von der Corona-Warn-App die Meldung "erhöhtes Risiko" erhalten. Was muss ich tun?

Bitte setzen Sie sich mit dem Gesundheitsamt oder mit unserer Praxis in Verbindung, um einen Abstrichtermin zu vereinbaren.



Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist ab sofort ein Bürgertelefon geschaltet. Das Bürgertelefon ist für allgemeine Fragen unter der Telefonnummer 05151 / 903-5999 von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar. Eine Kontaktaufnahme ist auch jederzeit unter corona@hameln-pyrmont.de möglich.