Ich wurde vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt.

 

Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen nicht selten eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten.  

Quarantäne, aber keine Symptome

Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne aufgrund des Coronavirus befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, kann der Vertragsarzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, die keine Symptome aufweisen. In diesem Fall ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen. In Niedersachsen sind die Gesundheitsämter hierfür zuständig. 

Sobald der ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.

Quarantäne und Symptome

Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.

AU-Bescheinigung für Patienten, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten

Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Auch hier gilt: Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.

Medikamentenbestellung

Während der Quarantäne können wir Ihnen Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in diesem Quartal oder im Vorquartal in der Praxis persönlich vorstellig waren.